Öffentliches Auftragswesen

Die öffentliche Auftragsvergabe bezieht sich auf das Verfahren, mit dem öffentliche Behörden, z. B. Ministerien oder lokale Behörden, Arbeiten, Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen kaufen. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in ganz Europa zu schaffen, legt das Recht der Europäischen Union Regeln für diesen Prozess fest. Diese Vorschriften regeln die Art und Weise, wie Behörden und bestimmte Betreiber öffentlicher Versorgungseinrichtungen Arbeits-, Liefer- und Dienstleistungsverträge abschließen. So müssen beispielsweise der Bau einer Straße, der Kauf von Computern oder die Beauftragung von Wirtschaftsberatern durch öffentliche Stellen den europäischen Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen entsprechen. Diese werden in nationales Recht umgesetzt und gelten für Ausschreibungen, deren Wert einen bestimmten Betrag übersteigt. Für Ausschreibungen mit einem geringeren Wert gelten die nationalen Vorschriften.

Da ein erheblicher Teil der Steuergelder auf das öffentliche Beschaffungswesen entfällt, wird von den Regierungen erwartet, dass sie dieses effizient und unter Einhaltung hoher Verhaltensstandards durchführen, um eine hohe Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten und das öffentliche Interesse zu wahren. Diese Regeln zielen auf ein faires und transparentes Auswahlverfahren ab, das frei von Betrug und Korruption ist und in dem der Wettbewerb zwischen den Unternehmen voll zum Tragen kommt. Das Ergebnis sollte die Auswahl des Unternehmens sein, das unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren das "beste Preis-Leistungs-Verhältnis" bietet. In jüngerer Zeit haben die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen begonnen, zusätzliche politische Ziele wie ökologische Nachhaltigkeit und soziale Eingliederung zu berücksichtigen.

Da Verstöße gegen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe dem öffentlichen Interesse ernsthaft schaden, gibt es sowohl für Behörden als auch für Unternehmen, die gegen den Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe verstoßen, vielfältige Sanktionen, wie z. B. strafrechtliche Sanktionen.