Fälschung

Unter Fälschung versteht man die Herstellung, Änderung oder den Besitz eines nicht authentischen Dokuments in der Absicht, in rechtlichen Angelegenheiten zu täuschen. Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie z. B. die Fälschung eines Diploms, einer Unterschrift oder die Änderung des eigentlichen Inhalts eines Dokuments. Auch das Erstellen eines neuen Dokuments oder das Löschen von Teilen eines Dokuments kann eine Fälschung darstellen. Entscheidend für die Fälschung ist, dass es sich bei dem verwendeten Dokument um ein Schriftstück handelt, was auch ein elektronisches Dokument sein kann. Wenn letzteres nicht der Fall ist, werden solche betrügerischen Handlungen als Fälschung bezeichnet, die auch strafrechtlich geahndet werden kann. Fälschung bedeutet, dass ein nicht authentischer Gegenstand als echt ausgegeben wird, wie z. B. Kunstwerke, eine Währung oder Schmuck. Außerdem muss das betreffende Dokument eine offensichtliche rechtliche Bedeutung haben, um als Fälschung zu gelten. Beispiele hierfür sind jedes von einer Behörde ausgestellte Dokument wie ein Reisepass oder ein Führerschein oder andere Dokumente wie Testamente, Patente oder ärztliche Verordnungen. Ein Urlaubsbrief an einen Freund, der mit dem Namen einer anderen Person unterzeichnet ist, stellt hingegen keine Fälschung dar, da er keine rechtlichen Rechte und Pflichten berührt. Eine Urkundenfälschung liegt schließlich dann vor, wenn das Dokument in der Absicht erstellt, geändert oder gelöscht wird, etwas vorzutäuschen oder darzustellen, was nicht der Fall ist. So reicht es beispielsweise nicht aus, lediglich unwahre Aussagen in ein Dokument einzufügen, wenn die Gesamtbedeutung des Schriftstücks gleich bleibt.